Ein Fahrrad ist verkehrssicher, wenn…


Die vierten Klassen bereiten sich auf den Besuch der Jugendverkehrsschule vor und los ging es mit dem Thema „Das verkehrssichere Fahrrad“. Aber was gehört denn zu einem verkehrssicheren Fahrrad? Da hat sich nämlich seit Sommer 2017 einiges geändert!

Vorgeschrieben sind:

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte
  • eine Lampe vorne
  • ein weißer Reflektor vorne
  • ein rotes Rücklicht
  • ein roter Reflektor hinten (Rücklicht und Reflektor können integriert sein)
  • vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen
  • rutschfeste und festverschraubte Pedalen, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind
  • Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.

Ohne diese Ausstattung darf ein Rad im Verkehr nicht genutzt werden.

Zusätzliche Beleuchtung an Helm, Rucksack oder Taschen ist erlaubt und darf auch blinken.


Das von der Verkehrswacht gesponsorte Fahrrad hat keine Katzenaugen an den Speichen, was auch Frau Pielot und Frau Müller verunsicherte. Beim Fotoblitz wurde dann aber die reflektierende Umrandung des Reifens sichtbar. Das war auch für die Lehrerinnen neu!


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